Brennbare Abfälle, die nicht kompostierbar oder recyclingfähig sind dürfen in den Kehricht.
Im Kehricht sollte nur jener Abfall landen, der nicht verwertbar, aber ungefährlich ist. Dazu gehören Hygieneartikel, Fotos, Staubsaugerbeutel, Strumpfhosen, stark verschmutze Verpackungen oder Katzenstreu.
Grundregel: wenn es brennbar ist, darf es mit.
Metall, Keramik, Beton, Flüssigkeiten aller Art, Autoreifen, Elektrogeräte, Gasgrills, Asche gehören nicht in den Kehricht.
Gefährliche Produkte dürfen niemals in den Restmüll; sie gehören in den Sondermüll! Dazu zählen: Batterien, Medikamente, Energiespar- und LEDLampen, Öle, Chemikalien und andere giftige Substanzen. Diese müssen unbedingt in Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Falsch entsorgter Sondermüll stellt eine enorme Belastung für die Umwelt dar und kann auch für uns Menschen gefährlich werden. Asche kann in kleinen Mengen weiterhin in einem gut verschlossenem 35l Sack, der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
In unserem Flyer haben wir für Sie zusammengefasst was in den Kehricht gehört und was nicht.
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