Richtig entsorgen

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gemeinden sauber und ordentlich bleiben! Indem wir unseren Abfall richtig trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter legen, können wir sicherstellen, dass er ordnungsgemäss recycelt oder entsorgt wird. 

Kehricht

Nicht alles, was im Alltag anfällt, gehört in den Kehricht. Entsorgt werden dürfen nur brennbare Abfälle, die weder kompostierbar noch recyclingfähig sind und keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Als einfache Grundregel gilt: 
Was brennbar ist und nicht anderweitig entsorgt werden kann, darf in den Kehricht.

Kehrichtcontainer mit Symbolen für geeignete Kehrichtabfälle.Kehrichtcontainer mit Symbolen für geeignete Kehrichtabfälle.

Was gehört in den Kehricht?

In den Kehricht gehören brennbare Abfälle, die nicht weiterverwertet werden können und keiner separaten Entsorgung zugeführt werden müssen.

Typische Beispiele:

  • Hygieneartikel (Binden, Tampons, Wattestäbchen etc.)
  • Fotos
  • Staubsaugerbeutel
  • Strumphosen
  • Stark verschmutzte Verpackungen
  • Katzenstreu/-sand
Kehrichtcontainer mit Symbolen für Abfälle, die nicht in den Kehricht gehören.Kehrichtcontainer mit Symbolen für Abfälle, die nicht in den Kehricht gehören.

Was gehört nicht in den Kehricht?

Nicht in den Kehricht gehören Abfälle, die wiederverwertbar sind oder aufgrund ihrer Eigenschaften separat gesammelt beziehungsweise speziell entsorgt werden müssen.

Typische Beispiele:

  • Metall
  • Keramik
  • Beton
  • Flüssigkeiten aller Art
  • Autoreifen
  • Elektrogeräte
  • Gasgrills-/flaschen

Grünabfuhr

Organische Abfälle aus Küche und Garten können sinnvoll verwertet werden. Wichtig ist, dass nur geeignete Materialien in die Grünabfuhr gelangen, damit ein sauberer und funktionierender Kompostierungsprozess gewährleistet ist.

Grüngutcontainer mit Symbolen für geeignete Grünabfälle.Grüngutcontainer mit Symbolen für geeignete Grünabfälle.

Was gehört in die Grünabfuhr?

In die Grünabfuhr gehören organische Abfälle, die sich natürlich zersetzen und kompostieren lassen.

Typische Beispiele:

  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Strauchschnitt (zerkleinert)
  • Rasenschnitt
  • Herbstlaub
  • Schnittblumen
  • Verwelkte Topfpflanzen ohne Blumentopf
  • Kaffeesatz
  • Eierschalen
Grüngutcontainer mit Symbolen für Abfälle, die nicht in die Grünabfuhr gehören.Grüngutcontainer mit Symbolen für Abfälle, die nicht in die Grünabfuhr gehören.

Was gehört nicht in die Grünabfuhr?

Nicht in die Grünabfuhr gehören Materialien, die den Kompost verunreinigen, den Zersetzungsprozess beeinträchtigen oder separat entsorgt werden müssen.

Typische Beispiele:

  • Asche
  • Plastik und Verpackungen jeglicher Art
  • Biologisch abbaubare Grüngutabfallsäcke
  • Behandeltes Holz und Metall
  • Blumentöpfe und Steine
  • Katzenstreu und Robidog-Säcke
  • Speisereste
  • Neophyten
  • Kompostierbares Einweggeschirr
  • und ähnliche Stoffe

Problemstoffe richtig entsorgen

Gefährliche Stoffe dürfen nicht mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. Dazu gehören Batterien, Medikamente, Energiesparlampen, LED-Lampen, Öle, Chemikalien und andere giftige Substanzen. Diese müssen fachgerecht bei einer Problemstoffsammelstelle abgegeben werden. Eine falsche Entsorgung belastet die Umwelt und kann auch für Menschen gefährlich sein.

Sonderabfälle


Bereitstellung von Abfall

Damit die Abfuhr reibungslos und sicher erfolgen kann, muss der Abfall korrekt bereitgestellt werden. Durch die richtige Trennung und Bereitstellung leisten Sie zudem einen wichtigen Beitrag zu einer sauberen und funktionierenden Abfallentsorgung in den Gemeinden.

Richtige und falsche Bereitstellung von Abfallbehältern am Sammelplatz.Richtige und falsche Bereitstellung von Abfallbehältern am Sammelplatz.

Für den Bereitstellungsplatz gelten folgende Anforderungen:

  • Die Bordsteinkanten müssen im Bereich des Bereitstellungsplatzes abgesenkt sein.
  • Der Bereitstellungsplatz muss befestigt, eben und mit einem allseitigen Gefälle von maximal 5% ausgeführt sein.
  • Die Abfallbehälter müssen von der Sammelroute aus gut sichtbar und dürfen nicht weiter als 2 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.
  • Zwischen dem Bereitstellungsplatz und dem Sammelfahrzeug muss ein frei zugänglicher Verbindungsweg von mindestens 1,5 m Breite vorhanden sein.
  • Fassaden, Palisaden und Zäune müssen so geschützt sein, dass sie durch den Umschlag der Abfallbehälter keinen Schaden nehmen.
  • Am Sammeltag müssen Strassen und Wendeplätze von 05.00 bis 17.00 Uhr frei zugänglich sein. Mögliche Hindernisse wie Hecken oder Bäume sind rechtzeitig zurückzuschneiden.
  • Der Abfall muss am Sammeltag spätestens um 05.00 Uhr am Bereitstellungsplatz bereitgestellt werden.
  • Es werden nur Normbehälter für die Abfallentsorgung entleert. Nicht normgerechte Behälter werden nicht entleert.

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